AGB
Informationen zur Kursbuchung
Die Anmeldung über die Plattform Hebamio erfolgt verbindlich. Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt per Mail innerhalb von 14 Tagen. Ist ein Kurs bereits belegt oder kommt wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, informiere ich Sie umgehend und bemühe mich nach Möglichkeit um Alternativen. Nach Abschluss des Kurses rechne ich direkt mit der angegebenen Krankenkasse ab. Bei einer privaten Krankenversicherung wird die Kursrechnung an die Schwangere geschickt und von ihr beglichen. Danach kann die Schwangere die Rückerstattung bei ihrer Krankenkasse erwirken.
Nicht wahrgenommene Stunden werden als Privatleistung in Rechnung gestellt.
Die Partnergebühr in Höhe von 150€ ist eine Privatleistung und wird zum Kursbeginn in Rechnung gestellt.
Vereinbarung zur Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs
Zwischen Hebamme Miriam Steinkamp (im Folgenden „Hebamme“ genannt) und der angegebenen Schwangeren sowie der Begleitperson (bestimmt durch die Kursteilnehmerin) wird folgendes vereinbart:
- Der Geburtsvorbereitungskurs umfasst 12 Einheiten à 60 Minuten. Die Krankenkasse übernimmt maximal 14 Einheiten. Zusätzliche Stunden werden von der Kursteilnehmerin selbst getragen.
- Die einzelnen Stunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmerinnen können daher nur in Sonderfällen in den laufenden Kurs aufgenommen werden. Kursstunden, die in Anspruch genommen wurden, rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Bei privatversicherten Teilnehmerinnen erfolgt die Rechnungstellung wie üblich über die Teilnehmerin und kann bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung für Hebammen nach §134 A SGB V.
- Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
- Bei Ausfall der Hebamme entfällt der Kursbetrag vollständig.
- Ein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr besteht nicht, wenn der Kurs ordnungsgemäß angeboten und durchgeführt wurde. Versäumte Kursstunden werden der Teilnehmerin entsprechend nach Kursende privat in Rechnung gestellt.
- Die Nichtteilnahme der Teilnehmerin oder Partner/in aus persönlichen Gründen ohne Verschulden der Hebamme lässt die Zahlungspflicht und Fälligkeit des Kursbeitrags nicht erlöschen.
- Der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ordnungsgemäß und schriftlich gekündigt werden. Demnach entfällt das Recht der Hebamme, den Kursbeitrag privat in Rechnung zu stellen.
Informationen zur Hebammen-Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett
Eine Betreuungsanfrage über die Plattform Hebamio wird zeitnah von der Hebamme bearbeitet. Eine entsprechende Rückmeldung erfolgt via Email. Alle weiteren rechtlichen Hintergründe werden im Rahmen eines ersten Kennenlerngesprächs besprochen. Hierzu werden Betreuungsvertrag und Datenschutz ausgehändigt und unterschrieben.